Kapazitäts- und Rettungsweg-Rechner
Wie viele Menschen dürfen auf euer Gelände oder in euren Saal? Die Frage hat nicht eine Antwort, sondern drei: Die Grundfläche setzt eine Grenze, die Breite der Ausgänge setzt eine zweite, und die Genehmigung kann eine dritte setzen. Gültig ist immer die kleinste — und das ist erfahrungsgemäß fast nie die, an die man zuerst denkt.
Gedacht für Orgas von LARPs, Cons, Mittelaltermärkten, Theater- und Vereinsveranstaltungen, die vor der Anmeldung beim Ordnungsamt wissen wollen, worüber sie reden. Der Rechner zeigt alle drei Grenzen nebeneinander und sagt, wie viel Ausgangsbreite fehlt, wenn die Rettungswege der Engpass sind.
Die Zahl, die hier herauskommt, ist der Ausgangswert für alles Weitere — sie steht am Anfang des Sicherheitskonzept-Assistent und bestimmt, wie viele Sanitäter ihr braucht: Sanitätsdienst-Rechner.
Das Ergebnis stimmt so nicht
- Ohne Grundfläche lässt sich keine Personenzahl berechnen. Tragt die Fläche ein, auf der sich Besucher aufhalten.
- Wählt die Nutzungsart. Ob gestanden, an Tischen oder in Reihen gesessen wird, halbiert oder verdoppelt die zulässige Zahl.
- Wählt, ob die Fläche im Gebäude oder im Freien liegt. Die Rettungswegbreite wird für beides unterschiedlich bemessen.
- Es ist kein Ausgang eingetragen. Ohne Rettungsweg gibt es keine zulässige Besucherzahl.
Maximal zulässige Besucherzahl
0 Personen
Begrenzend ist die Grundfläche.
- 0 Personen nach Grundfläche
- 0 Personen nach Rettungswegen
- 0 Personen — Personen auf dem Gelände insgesamt (mit Mitwirkenden)
- Anrechenbare Ausgangsbreite: 0,00 m
- Erforderlich für diese Personenzahl: 0,00 m
Ohne einen Ausgang von mindestens 1,20 m lichter Breite gibt es keine zulässige Besucherzahl.
So wird gerechnet
Die Besucherzahl nach Fläche folgt MVStättVO § 1 Abs. 2: ein Besucher je Quadratmeter bei Sitzplätzen an Tischen und in Ausstellungsräumen, zwei je Quadratmeter bei Reihenbestuhlung und Stehplätzen.
Die Rettungswegkapazität folgt § 7 Abs. 4: je 1,20 m lichter Breite 200 Personen im Gebäude, im Freien 600 — draußen gibt es keinen Rauch, dem man davonlaufen muss. Bemessen wird in Einheiten von 0,60 m, der Breite eines Personenstroms. Ein 1,50 m breiter Ausgang zählt deshalb wie 1,20 m, und was unter 1,20 m bleibt, ist kein Rettungsweg und zählt gar nicht.
Mitwirkende zählen bei den Rettungswegen mit, denn raus müssen alle. Bei der Flächendichte zählen sie nicht mit, denn die Verordnung bemisst Besucherplätze. Deshalb zieht der Rechner die Mitwirkenden von der Rettungswegkapazität ab und nicht von der Flächenkapazität.
- MVStättVO § 1 Abs. 2 — Ermittlung der Besucherzahl
- MVStättVO § 7 Abs. 4 — Bemessung der Rettungswegbreite
- MVStättVO § 43 Abs. 2 — Sicherheitskonzept ab 5.000 Besuchern
Alle Werte mit Quelle und Prüfdatum stehen im Kennzahlen-Register — dort steht auch, wann sie zuletzt gegen die Verordnung geprüft wurden.
Häufige Fragen
Die Musterverordnung gilt für Versammlungsstätten, und dazu zählen Freiflächen mit Szenenflächen ab einer gewissen Größe. Für ein Zeltlager im Wald ohne Bühne gilt sie oft nicht unmittelbar. Die Zahlen bleiben trotzdem der beste verfügbare Maßstab, und genau an ihnen misst euch die Behörde im Zweifel. Rechnet damit, und klärt die Einstufung früh mit dem Ordnungsamt.
Weil Rettungswege in Personenströmen von 0,60 m bemessen werden. Zwei Ströme passen durch 1,20 m, drei erst durch 1,80 m. Die 30 cm dazwischen tragen niemanden zusätzlich. Wer Kapazität gewinnen will, muss den nächsten vollen Schritt erreichen.
Weil die Auflage eine Obergrenze ist und keine Zusage. Wenn eure Ausgänge rechnerisch weniger tragen als die Auflage erlaubt, gilt die kleinere Zahl — und im Schadensfall wird genau das geprüft. Tragt die Auflage trotzdem ein, dann seht ihr, welche der drei Grenzen bei euch wirklich greift.
Ab 5.000 Besuchern verlangt MVStättVO § 43 Abs. 2 eines. Darunter kann die Behörde eines verlangen, und bei Feuer, Kampfszenen, Nachtbetrieb oder Minderjährigen tut sie das regelmäßig. Unabhängig davon ist die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV 215-310 ohnehin eure Pflicht als Veranstalter.
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Orientierungswert. Dieser Rechner ersetzt keine Abstimmung mit Ordnungsamt, Bauaufsicht, Feuerwehr oder Fachplanung. Die Muster-Verordnungen der Länder weichen voneinander ab, und für eure Veranstaltung gilt die Verordnung eures Bundeslandes samt der Auflagen aus eurer Genehmigung.
Stand der Kennzahlen: 1.0 · zuletzt geprüft: 2026-09-18