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Kapazitäts- und Rettungsweg-Rechner

Wie viele Menschen dürfen auf euer Gelände oder in euren Saal? Die Frage hat nicht eine Antwort, sondern drei: Die Grundfläche setzt eine Grenze, die Breite der Ausgänge setzt eine zweite, und die Genehmigung kann eine dritte setzen. Gültig ist immer die kleinste — und das ist erfahrungsgemäß fast nie die, an die man zuerst denkt.

Gedacht für Orgas von LARPs, Cons, Mittelaltermärkten, Theater- und Vereinsveranstaltungen, die vor der Anmeldung beim Ordnungsamt wissen wollen, worüber sie reden. Der Rechner zeigt alle drei Grenzen nebeneinander und sagt, wie viel Ausgangsbreite fehlt, wenn die Rettungswege der Engpass sind.

Die Zahl, die hier herauskommt, ist der Ausgangswert für alles Weitere — sie steht am Anfang des Sicherheitskonzept-Assistent und bestimmt, wie viele Sanitäter ihr braucht: Sanitätsdienst-Rechner.

Eure Zahlen

Nur die Fläche, auf der sich Besucher aufhalten — ohne Bühne, Technik, Lager und Sanitär.
Zählen bei den Rettungswegen mit, nicht bei der Fläche.
Ausgänge und ihre lichte Breite

Lichte Breite in Metern, also das, was wirklich frei ist — nicht das Türmaß.

Steht eine Höchstzahl in eurer Genehmigung? Dann hier eintragen.

Das Ergebnis stimmt so nicht

  • Ohne Grundfläche lässt sich keine Personenzahl berechnen. Tragt die Fläche ein, auf der sich Besucher aufhalten.
  • Wählt die Nutzungsart. Ob gestanden, an Tischen oder in Reihen gesessen wird, halbiert oder verdoppelt die zulässige Zahl.
  • Wählt, ob die Fläche im Gebäude oder im Freien liegt. Die Rettungswegbreite wird für beides unterschiedlich bemessen.
  • Es ist kein Ausgang eingetragen. Ohne Rettungsweg gibt es keine zulässige Besucherzahl.

Maximal zulässige Besucherzahl

0 Personen

Begrenzend ist die Grundfläche.

  • 0 Personen nach Grundfläche
  • 0 Personen nach Rettungswegen
  • 0 Personen — Personen auf dem Gelände insgesamt (mit Mitwirkenden)
  • Anrechenbare Ausgangsbreite: 0,00 m
  • Erforderlich für diese Personenzahl: 0,00 m

Ohne einen Ausgang von mindestens 1,20 m lichter Breite gibt es keine zulässige Besucherzahl.

So wird gerechnet

Die Besucherzahl nach Fläche folgt MVStättVO § 1 Abs. 2: ein Besucher je Quadratmeter bei Sitzplätzen an Tischen und in Ausstellungsräumen, zwei je Quadratmeter bei Reihenbestuhlung und Stehplätzen.

Die Rettungswegkapazität folgt § 7 Abs. 4: je 1,20 m lichter Breite 200 Personen im Gebäude, im Freien 600 — draußen gibt es keinen Rauch, dem man davonlaufen muss. Bemessen wird in Einheiten von 0,60 m, der Breite eines Personenstroms. Ein 1,50 m breiter Ausgang zählt deshalb wie 1,20 m, und was unter 1,20 m bleibt, ist kein Rettungsweg und zählt gar nicht.

Mitwirkende zählen bei den Rettungswegen mit, denn raus müssen alle. Bei der Flächendichte zählen sie nicht mit, denn die Verordnung bemisst Besucherplätze. Deshalb zieht der Rechner die Mitwirkenden von der Rettungswegkapazität ab und nicht von der Flächenkapazität.

  • MVStättVO § 1 Abs. 2 — Ermittlung der Besucherzahl
  • MVStättVO § 7 Abs. 4 — Bemessung der Rettungswegbreite
  • MVStättVO § 43 Abs. 2 — Sicherheitskonzept ab 5.000 Besuchern

Alle Werte mit Quelle und Prüfdatum stehen im Kennzahlen-Register — dort steht auch, wann sie zuletzt gegen die Verordnung geprüft wurden.

Häufige Fragen

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Orientierungswert. Dieser Rechner ersetzt keine Abstimmung mit Ordnungsamt, Bauaufsicht, Feuerwehr oder Fachplanung. Die Muster-Verordnungen der Länder weichen voneinander ab, und für eure Veranstaltung gilt die Verordnung eures Bundeslandes samt der Auflagen aus eurer Genehmigung.

Stand der Kennzahlen: 1.0 · zuletzt geprüft: 2026-09-18