Tales&Legends

Jugendschutzkonzept

Stand: August 2026 — Verantwortlich: Geschäftsführung Tales&Legends gUG. Dieses Konzept basiert auf dem Dachverbandlichen Schutzkonzept im Amateurtheater (LABW/BDAT, Stand 05/2026) und wurde für den spezifischen Kontext von Tales&Legends Jugendevents adaptiert. Es gilt ab August 2026 und wird mindestens jährlich überprüft.

I. Einleitung und Selbstverständnis

Tales&Legends gUG ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft, die Jugendevents im Bereich Pen-&-Paper-Rollenspiele, LARP (Live-Action-Rollenspiel), Tabletop-Spiele und verwandte kreative Formate veranstaltet. Diese Veranstaltungen schaffen Räume für kreative Entfaltung, soziales Lernen und gemeinschaftliches Erleben – und sie bringen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in intensive gemeinsame Situationen.

Genau diese Intensität birgt neben großen Chancen auch besondere Verantwortung. Tales&Legends gUG nimmt diese Verantwortung ernst: Wir wollen, dass alle Teilnehmenden – insbesondere Kinder und Jugendliche – unsere Veranstaltungen als sichere, respektvolle und bereichernde Orte erleben.

Dieses Jugendschutzkonzept beschreibt, wie wir dieser Verantwortung gerecht werden. Es legt Grundsätze, Strukturen, Verhaltensregeln und Handlungsabläufe fest, die dazu beitragen sollen, Grenzverletzungen zu verhindern, frühzeitig zu erkennen und – falls nötig – angemessen zu reagieren.

Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt für alle Tales&Legends Jugendevents, Workshops und Veranstaltungen, an denen Minderjährige (unter 18 Jahren) teilnehmen. Es ist verbindlich für alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie für alle externen Spielleiter:innen und Honorarkräfte.

II. Leitbild und Werte

Sicherheit und Würde

Jede Person, die an unseren Veranstaltungen teilnimmt, hat ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Wir schaffen Räume, in denen Grenzen – auch im Spiel – respektiert werden. Das fiktive Setting entbindet niemanden von der Pflicht, reale Grenzen anderer zu achten.

Respekt und Wertschätzung

Alle Teilnehmenden werden unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Erfahrungsstand oder körperlichen Voraussetzungen gleichwertig behandelt. Hierarchien – etwa zwischen Spielleitung und Teilnehmenden – werden bewusst und verantwortungsvoll gestaltet.

Transparenz und Partizipation

Regeln und Abläufe werden offen kommuniziert. Jugendliche werden in die Gestaltung von Veranstaltungen einbezogen. Rückmeldungen und Beschwerden werden ernst genommen.

Verantwortungsvolles Handeln

Alle Mitarbeitenden kennen ihre Verantwortung und handeln im Sinne des Kinderschutzes. Im Zweifel steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen über anderen Interessen.

III. Grundlagen und Begriffe

Formen von Grenzverletzung und Gewalt

  • Grenzverletzendes Verhalten: Verhaltensweisen, bei denen persönliche Grenzen anderer überschritten werden, ohne dass dies der handelnden Person bewusst sein muss.
  • Übergriffiges Verhalten: Grenzen werden bewusst überschritten, oft unter Ausnutzung von Machtasymmetrien.
  • Psychische Gewalt: Erniedrigung, emotionale Manipulation, Mobbing – auch unter dem Deckmantel von Spielhandlungen.
  • Physische Gewalt: Körperliche Schädigung oder unerwünschter Körperkontakt.
  • Sexualisierte Gewalt: Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, auch verbale Übergriffe, unerwünschte Berührungen oder sexuelle Inhalte in Szenen ohne Einwilligung.

Besonderheiten im Rollenspiel-Kontext

Kreative Formate wie LARP und Pen & Paper schaffen durch ihren fiktionalen Rahmen besondere Risiken: Die Grenze zwischen Figur und Person kann verschwimmen, Grenzverletzungen können als „Spielhandlung" getarnt werden, und intensive Szenen können Trigger auslösen.

Grundsatz: Das Spiel endet, wenn eine reale Person Schaden nimmt. Kein fiktiver Kontext rechtfertigt eine reale Grenzüberschreitung. Sicherheits-Signale (z. B. „Stop", „Brake") sind immer bindend und werden sofort respektiert.

IV. Gesetzliche Grundlagen

  • § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung): Bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung ist das Jugendamt einzubeziehen.
  • § 72a SGB VIII (Erweitertes Führungszeugnis): Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG): Regelt Veranstaltungszeiten, zulässige Inhalte und Aufsichtspflichten.
  • DSGVO / BDSG: Personenbezogene Daten werden datenschutzkonform verarbeitet; Fotos und Videos erfordern ausdrückliche Einwilligung (bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten).

Tales&Legends gUG ist verpflichtet, mit dem zuständigen Jugendamt eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII zu schließen, die die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für alle relevanten Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen regelt.

V. Risiko- und Potenzialanalyse

Spezifische Risikosituationen

  • Spielszenen mit emotionaler oder körperlicher Intensität
  • Mehrtägige Events mit Übernachtung
  • Einzelbetreuung und Einzelgespräche
  • Digitale Vorkommunikation (Discord, WhatsApp)
  • Altersgemischte Gruppen
  • Rollenspiel-spezifische Grenzverschiebung

Vorhandene Schutzfaktoren

  • Bewährte Safety-Tools (z. B. X-Card, Brake-System)
  • Erfahrenes Team mit pädagogischer Sensibilität
  • Kleine, überschaubare Gruppengrößen
  • Offene Kommunikationskultur

VI. Prävention und Schutzmaßnahmen

Strukturelle Maßnahmen

  • Für jedes Event wird eine Jugendschutzbeauftragte Person benannt.
  • Bei Jugendevents sind mindestens zwei erwachsene Mitarbeitende anwesend; bei Übernachtungen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Bezugspersonen.
  • Empfohlener Betreuungsschlüssel: max. 1:8 (unter 14 Jahren: 1:6).

Erweitertes Führungszeugnis

Alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, die regelmäßig und direkt mit Minderjährigen arbeiten, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII vorlegen – nicht älter als 3 Monate, alle 5 Jahre erneuert. Das Zeugnis selbst wird nicht aufbewahrt (Datenschutz), nur Datum der Einsichtnahme und zuständige Person werden dokumentiert.

Safety-Tools im Spiel

  • X-Card: jederzeit und ohne Begründung eine Szene stoppen – sofort und kommentarlos respektiert.
  • Brake-System: „Brake" verändert Intensität/Richtung einer Szene, „Full stop" beendet sie vollständig.
  • Lines & Veils: vor jedem Event verbindlich vereinbarte Themen, die nicht (Lines) oder nur angedeutet (Veils) vorkommen dürfen.
  • Debrief: nach intensiven Szenen, trennt zwischen Figur und Person (De-Roling).

Aufklärung der Eltern

Erziehungsberechtigte erhalten vor der Anmeldung vollständige Informationen zu Programm, anwesenden Betreuer:innen, dem Jugendschutzkonzept und Safety-Tools. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verpflichtend.

VII. Ansprechpersonen und Beschwerdewege

Für jedes Jugendevent wird eine Jugendschutzbeauftragte Person (JSB) benannt, die allen Teilnehmenden – und bei Mehrtagesevents auch den Erziehungsberechtigten – namentlich bekanntgemacht wird. Sie ist erste Anlaufstelle für Fragen, Unsicherheiten und Beschwerden, nimmt Hinweise auf Grenzverletzungen entgegen und koordiniert die weiteren Schritte.

Beschwerden können direkt persönlich, schriftlich, anonym oder durch Dritte geäußert werden. Sie werden vertraulich behandelt; niemand wird für das Äußern einer Beschwerde benachteiligt.

Externe Beratungsstellen (aktuelle Kontakte siehe Anhang E) umfassen das zuständige Jugendamt, Kinderschutz-Beratungsstellen, die Nummer gegen Kummer (0800 111 0 333, kostenfrei) sowie im Notfall Polizei (110) und Notruf (112).

VIII. Handlungsleitfäden bei Vorfällen

Bei allen Vorfällen gilt: Ruhe bewahren, die betroffene Person ernst nehmen, keine voreiligen Schlüsse ziehen, keine Konfrontation mit der gemeldeten Person ohne Rücksprache, keine Einzelintervention – im Team handeln, im Zweifel externe Fachstellen einbeziehen.

Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder Kindeswohlgefährdung

Betroffene Person stabilisieren, nicht alleine entscheiden (Rücksprache mit JSB und Geschäftsführung), eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII einbeziehen, alles dokumentieren, Erziehungsberechtigte informieren (außer wenn dies das Kind gefährden würde), bei konkretem Verdacht das Jugendamt einschalten. Bei akuter Gefahr sofort 110 oder 112.

IX. Digitaler Schutz und Mediennutzung

Kommunikation mit Minderjährigen erfolgt über offizielle Gruppenkanäle, nicht private Einzelchats. Mitarbeitende nutzen ausschließlich offizielle Accounts. Fotos und Videos erfordern vorherige schriftliche Einwilligung – bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten – und dürfen nur nach erneuter Rückfrage veröffentlicht werden; Teilnehmende können jederzeit die Löschung verlangen.

X. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung

Das Konzept wird mindestens einmal jährlich von der Geschäftsführung gemeinsam mit den Mitarbeitenden überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig zu Kinderschutz und Prävention geschult; neue Mitarbeitende vor ihrem ersten Einsatz eingeführt. Rückmeldungen von Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten fließen aktiv in die Weiterentwicklung ein.

—. Interne Ansprechperson

Geschäftsführung: Nils — nils@talesandlegends.org. Die event-spezifische Jugendschutzbeauftragte Person wird vor jeder Veranstaltung benannt.