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Toiletten- und Camp-Versorgungsrechner

Die erste Antwort ist unbequem: Für Sachsen gibt es keine Tabelle. Die Sächsische Versammlungsstättenverordnung verlangt in § 12 „eine ausreichende Anzahl von Toiletten“ und legt genau eine Zahl fest — mindestens eine stufenlos erreichbare Toilette je zehn Rollstuhlplätze. Ältere Fassungen der Musterverordnung hatten eine Staffel je 100 Besucherplätze, und im Netz kursieren bis heute widersprüchliche Versionen davon.

Deshalb rechnet dieses Werkzeug zwei Dinge getrennt: die eine Zahl, die vorgeschrieben ist, und die Planung, die ihr selbst verantwortet. Die Verhältniswerte sind Eingaben mit Startwerten, keine Normwerte — ihr könnt und sollt sie an euer Publikum anpassen. Für mehrtägige Lager kommen Duschen, Frischwasser, Leerungsintervalle und Müllvolumen dazu, die kein Vermieter-Rechner abdeckt.

Wer für dieselben Leute auch kocht, rechnet die Mengen im Lagerküchen-Mengenrechner — Frischwasser und Müll tauchen dort noch einmal auf.

Eure Zahlen

Hieraus ergibt sich die einzige gesetzlich festgelegte Zahl.
Urinale bedienen nur einen Teil des Publikums — deshalb wird getrennt gerechnet.
Verhältniswerte (Startwerte, anpassbar)
  • Personen je Toilette: 100
  • Personen je Urinal: 150
  • Personen je Waschbecken: 150
Mehrtägiges Lager

Laut eurem Eventprofil ist das eine eintägige Veranstaltung. Duschen, Frischwasser, Müll und Leerungsintervalle entfallen dann — die Toilettenzahl oben gilt trotzdem.

Vorgeschrieben

0 stufenlos erreichbare Toiletten

SächsVStättVO § 12 Abs. 2

Darüber hinaus schreibt SächsVStättVO § 12 keine Zahl vor, sondern „eine ausreichende Anzahl“. Die folgende Rechnung ist eure Planung, nicht das Gesetz.

Eure Planung

  • Toiletten Damen: 3
  • Toiletten Herren: 2
  • Urinale: 2
  • Waschbecken: 3
  • Bedarfsfaktor aus Dauer und Ausschank: 1,44

So wird gerechnet

Vorgeschrieben ist nach SächsVStättVO § 12 Abs. 2 mindestens eine stufenlos erreichbare Toilette je zehn Plätze für Rollstuhlbenutzer. Das ist die einzige feste Zahl im Paragrafen; alles andere ist „ausreichend“ und damit eine Planungsentscheidung, die die Behörde im Einzelfall festlegen kann.

Die Planung rechnet mit einem Bedarfsfaktor: bis vier Stunden der Grundbedarf, je weiterer Stunde zehn Prozent mehr, und bei Alkoholausschank zwanzig Prozent obendrauf. Der Faktor steht offen im Rechner, damit niemand einer Kurve vertrauen muss, die er nicht sieht.

Das Geschlechterverhältnis wird abgefragt, weil Urinale nur einen Teil des Publikums bedienen. Was sie nicht abdecken, müssen Kabinen tragen — deshalb werden beide Seiten getrennt gerechnet und nicht über einen Mischwert.

Für Lager gilt: Frischwasser und Müll pro Person und Tag, Duschen nach Kopfzahl, und das Leerungsintervall aus der Zahl der Nutzungen je Toilette. Aufgerundet wird immer — eine halbe Kabine nützt niemandem.

  • SächsVStättVO § 12 — Toilettenräume (die einzige verbindliche Zahl)
  • Verhältniswerte: Erfahrungswerte aus eigener Veranstaltungspraxis, im Rechner anpassbar

Alle Werte mit Quelle und Prüfdatum stehen im Kennzahlen-Register — dort steht auch, wann sie zuletzt gegen die Verordnung geprüft wurden.

Häufige Fragen

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Orientierungswert. Dieser Rechner ersetzt keine Abstimmung mit Ordnungsamt, Bauaufsicht, Feuerwehr oder Fachplanung. Die Muster-Verordnungen der Länder weichen voneinander ab, und für eure Veranstaltung gilt die Verordnung eures Bundeslandes samt der Auflagen aus eurer Genehmigung.

Stand der Kennzahlen: 1.0 · zuletzt geprüft: 2026-09-18