Honorar- und Abgabenrechner
Drei Fragen, die zusammen auftreten und getrennt beantwortet werden: Was muss die Person bekommen, was kostet uns das obendrauf, und was dürfen wir einer ehrenamtlichen Helferin auszahlen, ohne ihr ein Steuerproblem zu machen?
Der Rechner beantwortet alle drei mit den Sätzen aus unserem Kennzahlen-Register — und prüft vor allem das, woran es in der Praxis scheitert: ob die Abgabe überhaupt anfällt und ob die Pauschale noch reicht.
Die Honorare von hier gehören als Ausgaben in den Kosten- und Finanzierungsplan — und wirken sich dort direkt auf den Ticketpreis- und Break-even-Rechner aus.
So wird gerechnet
Die Honoraruntergrenze folgt den Empfehlungen des BFDK und unterscheidet danach, ob die Person in der Künstlersozialkasse versichert ist. Wer es nicht ist, zahlt die Sozialversicherung aus demselben Honorar — beide gleich zu bezahlen ist der häufige Fehler und stellt die nicht versicherte Person für dieselbe Arbeit schlechter. Landesverbände führen teils eigene, abweichende Stände.
Bei der Künstlersozialabgabe entscheiden zwei Dinge vor dem Prozentsatz. Honorare, die eine GmbH oder ein Verein in Rechnung stellt, sind gar nicht abgabepflichtig — die Abgabe betrifft Zahlungen an Selbständige. Und wer nicht gewerbsmäßig veranstaltet, wird erst oberhalb weniger Veranstaltungen im Jahr und oberhalb der Bagatellgrenze abgabepflichtig (§ 24 KSVG).
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gelten pro Person und Jahr über alle Organisationen hinweg. Der Rechner kann nur zeigen, wie viel diese Zahlung von der Pauschale verbraucht — was jemand woanders bekommen hat, weiß er nicht, und er tut auch nicht so.
Der Verpflegungsmehraufwand wird gekürzt, wenn ihr Mahlzeiten stellt: 20 % des vollen Tagessatzes für Frühstück, je 40 % für Mittag- und Abendessen. Wer seine Crew verpflegt und trotzdem den vollen Satz auszahlt, rechnet falsch. Fahrtkosten und Verpflegung sind Erstattung, keine Pauschale — sie zählen nicht gegen die Jahresgrenze.
- Honoraruntergrenze: Empfehlung des BFDK, Stand 2026
- Künstlersozialabgabe: §§ 24, 25 KSVG; Abgabesatz 4,9 % für 2026
- Pauschalen: § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG; § 9 Abs. 4a EStG (Verpflegungsmehraufwand)
Alle Werte mit Quelle und Prüfdatum stehen im Kennzahlen-Register — dort steht auch, wann sie zuletzt gegen die Verordnung geprüft wurden.
Häufige Fragen
Jeder, der regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstlerinnen, Musiker, Autorinnen oder Publizisten vergibt — auch gemeinnützige Vereine und auch dann, wenn die beauftragte Person selbst nicht in der Künstlersozialkasse ist. Entscheidend ist, was ihr auszahlt, nicht wie die andere Seite versichert ist. Für gelegentliche Veranstalter gibt es zwei Ausnahmen: eine Bagatellgrenze für die Summe im Jahr und eine Grenze für die Zahl der Veranstaltungen. Beide stehen im Rechner, und er sagt euch, ob ihr darunter bleibt.
Nein, und es soll es nicht. Der Rechner macht die Arithmetik und prüft die zwei, drei Regeln, an denen es in der Praxis scheitert. Ob ihr abgabepflichtig seid, entscheidet am Ende die Künstlersozialkasse, und was steuerlich gilt, eure Steuerberatung.
Dann fällt für diesen Betrag keine Künstlersozialabgabe an. Tragt ihn trotzdem ein — der Rechner weist ihn getrennt aus, damit ihr seht, dass er berücksichtigt und bewusst nicht einbezogen wurde.
Das ist eine ehrliche Auskunft und kein Rechenfehler. Entweder das Programm wird kleiner, oder die Finanzierung größer — viele Förderprogramme verlangen die Einhaltung der Untergrenzen inzwischen ausdrücklich und rechnen sie mit. Der Finanzierungsplan nimmt die Zahl direkt auf.
Für nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich, ja — aber pro Person und Jahr insgesamt, nicht pro Veranstaltung. Fragt nach, was jemand in diesem Jahr schon bekommen hat, und tragt es ein.
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- Kosten- und FinanzierungsplanAusgaben, Einnahmen und Finanzierungslücke im Förderformat — samt Ticketpreisen und Mittelabruf.
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Orientierungswert. Dieser Rechner ersetzt keine Abstimmung mit Ordnungsamt, Bauaufsicht, Feuerwehr oder Fachplanung. Die Muster-Verordnungen der Länder weichen voneinander ab, und für eure Veranstaltung gilt die Verordnung eures Bundeslandes samt der Auflagen aus eurer Genehmigung.
Stand der Kennzahlen: 1.0 · zuletzt geprüft: 2026-09-18