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Honorar- und Abgabenrechner

Drei Fragen, die zusammen auftreten und getrennt beantwortet werden: Was muss die Person bekommen, was kostet uns das obendrauf, und was dürfen wir einer ehrenamtlichen Helferin auszahlen, ohne ihr ein Steuerproblem zu machen?

Der Rechner beantwortet alle drei mit den Sätzen aus unserem Kennzahlen-Register — und prüft vor allem das, woran es in der Praxis scheitert: ob die Abgabe überhaupt anfällt und ob die Pauschale noch reicht.

Die Honorare von hier gehören als Ausgaben in den Kosten- und Finanzierungsplan — und wirken sich dort direkt auf den Ticketpreis- und Break-even-Rechner aus.

Honoraruntergrenze

Satz: 360,00 € · Honorarbudget insgesamt: 720,00 €

So wird gerechnet

Die Honoraruntergrenze folgt den Empfehlungen des BFDK und unterscheidet danach, ob die Person in der Künstlersozialkasse versichert ist. Wer es nicht ist, zahlt die Sozialversicherung aus demselben Honorar — beide gleich zu bezahlen ist der häufige Fehler und stellt die nicht versicherte Person für dieselbe Arbeit schlechter. Landesverbände führen teils eigene, abweichende Stände.

Bei der Künstlersozialabgabe entscheiden zwei Dinge vor dem Prozentsatz. Honorare, die eine GmbH oder ein Verein in Rechnung stellt, sind gar nicht abgabepflichtig — die Abgabe betrifft Zahlungen an Selbständige. Und wer nicht gewerbsmäßig veranstaltet, wird erst oberhalb weniger Veranstaltungen im Jahr und oberhalb der Bagatellgrenze abgabepflichtig (§ 24 KSVG).

Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gelten pro Person und Jahr über alle Organisationen hinweg. Der Rechner kann nur zeigen, wie viel diese Zahlung von der Pauschale verbraucht — was jemand woanders bekommen hat, weiß er nicht, und er tut auch nicht so.

Der Verpflegungsmehraufwand wird gekürzt, wenn ihr Mahlzeiten stellt: 20 % des vollen Tagessatzes für Frühstück, je 40 % für Mittag- und Abendessen. Wer seine Crew verpflegt und trotzdem den vollen Satz auszahlt, rechnet falsch. Fahrtkosten und Verpflegung sind Erstattung, keine Pauschale — sie zählen nicht gegen die Jahresgrenze.

  • Honoraruntergrenze: Empfehlung des BFDK, Stand 2026
  • Künstlersozialabgabe: §§ 24, 25 KSVG; Abgabesatz 4,9 % für 2026
  • Pauschalen: § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG; § 9 Abs. 4a EStG (Verpflegungsmehraufwand)

Alle Werte mit Quelle und Prüfdatum stehen im Kennzahlen-Register — dort steht auch, wann sie zuletzt gegen die Verordnung geprüft wurden.

Häufige Fragen

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Orientierungswert. Dieser Rechner ersetzt keine Abstimmung mit Ordnungsamt, Bauaufsicht, Feuerwehr oder Fachplanung. Die Muster-Verordnungen der Länder weichen voneinander ab, und für eure Veranstaltung gilt die Verordnung eures Bundeslandes samt der Auflagen aus eurer Genehmigung.

Stand der Kennzahlen: 1.0 · zuletzt geprüft: 2026-09-18