Tales&Legends

AGB

Tales&Legends – Veranstaltungen (LARP & Theater) und Ticketverkauf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen (insbesondere LARP-Events und Theaterveranstaltungen) sowie den Erwerb von Tickets, die zwischen Tales&Legends gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Veranstalter" oder „Tales&Legends") und den Teilnehmenden bzw. Käuferinnen und Käufern von Tickets (nachfolgend „Teilnehmende") geschlossen werden.

Der Veranstalter ist eine gemeinnützige Organisation. Etwaige Überschüsse aus dem Ticketverkauf und der Durchführung von Veranstaltungen werden ausschließlich und unmittelbar für die satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecke des Veranstalters verwendet und nicht an Mitglieder oder Dritte ausgeschüttet.

Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden wird widersprochen; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist:
Tales&Legends gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Reiboldschachtring 28
01705 Freital
Vertreten durch: Geschäftsführer Nils Jäkel
Handelsregister: Amtsgericht Dresden, HRB 48120
E-Mail: hello@talesandlegends.org

3. Vertragsschluss und Ticketbuchung

Die Darstellung von Veranstaltungen und Tickets auf der Website oder in anderen Kanälen des Veranstalters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an die Teilnehmenden, ein Angebot zum Erwerb eines Tickets abzugeben.

Mit Absenden der Buchung (z. B. über das Online-Buchungsformular) gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahme- bzw. Ticketvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung durch eine Bestätigung (z. B. per E-Mail) annimmt oder das Ticket zur Verfügung stellt.

Tickets sind grundsätzlich personengebunden und nur in Verbindung mit den bei der Buchung angegebenen Daten gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.

Die Anzahl der Tickets pro Veranstaltung ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur bei erfolgreicher Buchung und Zahlung innerhalb der angegebenen Frist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Sofern der Veranstalter als gemeinnützige Organisation nicht umsatzsteuerpflichtig ist bzw. die Kleinunternehmerregelung anwendet, wird dies bei der Preisangabe entsprechend ausgewiesen.

Die Zahlung ist grundsätzlich sofort bei Buchung über die angebotenen Zahlungsmethoden fällig, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die reservierte Buchung zu stornieren und das Ticket anderweitig zu vergeben.

5. Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen sich der Vertrag auf einen bestimmten Termin oder Zeitraum bezieht (z. B. Veranstaltungstickets), besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB jedoch kein Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere den Erwerb von Tickets für LARP- und Theaterveranstaltungen zu einem festen Termin.

Unabhängig davon kann der Veranstalter im Einzelfall kulanzweise ein Rücktritts- oder Umbuchungsrecht einräumen; Einzelheiten hierzu werden bei der jeweiligen Veranstaltung gesondert kommuniziert.

6. Durchführung, Absage, Verschiebung und Programmänderungen

Der Veranstalter ist bemüht, Veranstaltungen wie angekündigt durchzuführen. Programmänderungen (z. B. Änderungen der Handlung, der Besetzung, des Ablaufs oder einzelner Programmpunkte) bleiben vorbehalten, soweit sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen.

Bei Absage einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat (z. B. Ausfall ohne Ersatztermin), erhalten Teilnehmende den Ticketpreis erstattet oder ein Ticket für einen Ersatztermin, nach Wahl der Teilnehmenden.

Bei Absage oder Abbruch aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, extremer Wetterbedingungen, Krankheit wesentlicher Mitwirkender oder vergleichbarer, vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände, richtet sich die Erstattung nach den gesetzlichen Vorgaben; ein Anspruch auf Ersatz weiterer Aufwendungen (z. B. Anreise-, Übernachtungs- oder Kostümkosten) besteht nicht.

Über Absagen, Verschiebungen oder wesentliche Änderungen informiert der Veranstalter die Teilnehmenden so früh wie möglich über die angegebenen Kontaktdaten.

7. Pflichten der Teilnehmenden, Verhaltensregeln und Sicherheit

Die Teilnahme an LARP-Veranstaltungen und Theaterprojekten erfolgt eigenverantwortlich. Teilnehmende sind verpflichtet, die Sicherheits-, Haus- und Verhaltensregeln des Veranstalters sowie Anweisungen der Orga-/Spielleitung während der Veranstaltung zu befolgen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Verwendung von zugelassener bzw. sicherheitsgeprüfter Ausrüstung (z. B. Waffenattrappen, Kostüme), soweit vom Veranstalter vorgegeben;
  • Rücksichtnahme auf die körperliche und psychische Unversehrtheit anderer Teilnehmender (z. B. Einhaltung von Safe-Words/„Time-Out"-Regeln);
  • Wahrheitsgemäße Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen, soweit für die sichere Teilnahme relevant;
  • Verzicht auf diskriminierendes, gewalttätiges oder anderweitig unangemessenes Verhalten gegenüber Mitspielenden, Mitwirkenden und Orga-Team.

Bei Verstößen gegen diese Regeln oder bei Gefährdung anderer Teilnehmender ist der Veranstalter berechtigt, Personen von der Veranstaltung auszuschließen (siehe Ziffer 10). Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.

Die Teilnahme an bestimmten Programmpunkten (z. B. körperlich anspruchsvollen LARP-Aktivitäten) kann eine ausreichende körperliche und gesundheitliche Eignung voraussetzen. Teilnehmende haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob sie diese Voraussetzungen erfüllen.

8. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Veranstalters beruhen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmende regelmäßig vertrauen dürfen, haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Teilnehmende haften für von ihnen selbst verschuldete Schäden an Personen, Ausrüstung oder Veranstaltungsort im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen; für bestimmte Veranstaltungen kann der Veranstalter den Nachweis einer solchen Versicherung zur Voraussetzung der Teilnahme machen.

Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Kostüme, Ausrüstung, Fahrzeuge) übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit kein Fall der Ziffern 8.1 oder 8.2 vorliegt.

9. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Bei Veranstaltungen des Veranstalters können zu Dokumentations-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeitszwecken Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden, auf denen auch Teilnehmende erkennbar sein können. Mit der Teilnahme willigen Teilnehmende in die Anfertigung und Verwendung solcher Aufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (z. B. Website, Social Media, Presse) ein, soweit hierzu keine gesonderte Regelung besteht.

Teilnehmende, die nicht abgebildet werden möchten, können dies der Orga vor Beginn der Veranstaltung mitteilen; der Veranstalter wird sich im zumutbaren Rahmen bemühen, dem Wunsch nachzukommen, kann dies jedoch bei bestimmten Aufnahmesituationen (z. B. Gruppenaufnahmen im Spielgeschehen) nicht garantieren.

Ein Widerruf der Einwilligung für bereits veröffentlichtes Material ist gegenüber dem Veranstalter unter den angegebenen Kontaktdaten möglich; die Löschung erfolgt im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten.

10. Hausrecht und Ausschluss von Veranstaltungen

Der Veranstalter bzw. die von ihm benannte Orga-/Spielleitung übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB, geltendes Recht oder die Sicherheit anderer Teilnehmender kann ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Erstattung erfolgen.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Mängel an der Durchführung der Veranstaltung sind der Orga möglichst unverzüglich vor Ort anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

12. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden im Rahmen der Buchung und Durchführung der Veranstaltung gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Einzelheiten sind der separaten Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt dies nur insoweit, als hierdurch der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes nicht eingeschränkt wird.

Ist die teilnehmende Person Kaufmann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 23. August 2026